Rechtsschutzversicherung und freie Wahl des Rechtsanwaltes:

Rechtsschutzversicherungen erfüllen eine wichtige rechts- und sozialstaatliche Aufgabe. Sie entlasten den Versicherten von Verfahrenskosten und helfen Ihnen damit, Ihr Recht durchzusetzen, ohne dass Sie unter dem Druck der drohenden Kosten vorzeitig resignieren und damit auf berechtigte Ansprüche verzichten müssen.

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll. Allerdings sollte man die Leistungen der verschiedenen Rechtsschutzversicherer vergleichen und im Einzelfall prüfen, für welchen Lebensbereich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist.

Ist ein Rechtsschutzversicherungsvertrag abgeschlossen, sollte man den Rechtsanwalt gleich zu Beginn darüber informieren und die Versicherungspolice sowie den Text der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung zur Hand haben. Die sogenannte Deckungszusage, also die Erklärung der Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung, holt entweder der Versicherungsnehmer selbst oder der Rechtsanwalt ein. Dieser schildert der Rechtsschutzversicherung dann bereits kurz den Sachverhalt und hat vorher geprüft, ob überhaupt ein Rechtsschutzfall vorliegt.

Wichtig: Auch bei Rechtsschutzversicherungen gilt die freie Anwaltswahl. Empfiehlt die Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt, ist man keinesfalls daran gebunden, sondern kann immer den Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Dies sieht das Gesetz so vor.

Angebot und Praxis der Rechtsschutzversicherer haben sich aber rasant verändert. Damit sind erhebliche, nicht immer erfreuliche Veränderungen im Umgang mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und ihren Mandanten verbunden. Der Mandant kann inzwischen vermögenswerte Vorteile erlangen, wenn er nicht zum Anwalt seines Vertrauens, sondern zu dem ihm von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Anwalt geht; der Mandant erhält Rechtsrat über Hotlines oder der Fall des Mandanten wird ohne rechtliche Beratung von einem Mediator der Rechtsschutzversicherung gelöst. Wettbewerb um das Mandat, wo früher der Rechtsschutzversicherer vor allem als Garant für die Einlösung des Honoraranspruchs galt?

Bitte denken Sie daran, dass Sie sich als Kunde Ihrer Rechtsschutzversicherung die Möglichkeit erhalten sollten, den Anwalt oder die Anwältin Ihres Vertrauens aufzusuchen. Sie haben immer noch die freie Wahl Ihres Anwaltes. Bedenken Sie, dass Sie im persönlichen Gespräch mit Ihrem Anwalt vor Ort mit diesem Ihre Probleme erörtern und mit ihm schnellen Kontakt aufnehmen können. Lassen Sie sich nicht von Ihrer Rechtsschutzversicherung vorschreiben, welcher Anwalt Sie betreuen wird, sondern bestimmen Sie selbst darüber, wem Sie Ihr Vertrauen schenken. Sicher lassen Sie sich auch nicht von Ihrer Krankenkasse vorschreiben, zu welchem Arzt Sie gehen. Und schon gar nicht sollten Sie sich damit zufrieden geben, sich von einem Hotline-Anwalt beraten zu lassen, den Sie gar nicht kennen.

Ihr Anwalt ist Ihr Fachmann in rechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie gerne.

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